- ✓Keine USt ausweisen – weder 0% noch einen Betrag. Feld einfach weglassen.
- ✓Pflichthinweis auf §19 UStG muss auf jeder Rechnung stehen.
- ✓Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG gelten trotzdem vollständig.
- ✓Umsatzgrenzen 2026: Vorjahr max. 25.000 €, laufendes Jahr max. 100.000 €.
- ✓E-Rechnungen empfangen – auch als Kleinunternehmer seit 01.01.2025 Pflicht.
Wer ist Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt wenn dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit 2025 gelten neue, höhere Grenzen:
| Zeitraum | Umsatzgrenze | Konsequenz bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Vorjahresumsatz | max. 25.000 € (netto) | Regelbesteuerung im Folgejahr |
| Laufendes Jahr | max. 100.000 € (netto) | Regelbesteuerung sofort ab dieser Rechnung |
🧮 Schnell-Check: Bin ich noch Kleinunternehmer?
Was muss auf die Rechnung?
Eine häufige Fehlvorstellung: „Als Kleinunternehmer muss ich weniger auf die Rechnung schreiben." Falsch. Alle Pflichtangaben nach §14 UStG gelten genauso – mit einer Ausnahme: kein USt-Ausweis.
| Pflichtangabe | Regelunternehmer | Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Name & Anschrift (du + Kunde) | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| Rechnungsdatum | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| Art & Menge der Leistung | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| Leistungsdatum | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| Nettoentgelt | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht (= Brutto) |
| Umsatzsteuersatz & -betrag | ✓ Pflicht | ✗ Verboten |
| Hinweis auf §19 UStG | — nicht nötig | ✓ Pflicht |
Der Pflichthinweis – wie genau?
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut – er muss aber klar auf §19 UStG verweisen. Diese Formulierungen sind alle zulässig:
Vollständige Musterrechnung
Tel: 0911 / 23 45 67
thomas.berger.maler@gmail.com
Steuernr: 241/123/45678
Familie Meier
Blumenstraße 4
90408 Nürnberg
Rechnung RE-2026-0018
| Pos. | Beschreibung | Menge | EP | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Wände streichen Wohnzimmer (28 m²), 2 Anstriche Dispersionsfarbe weiß | 28 m² | 18,00 € | 504,00 € |
| 2 | Decke streichen (28 m²), 1 Anstrich | 28 m² | 12,00 € | 336,00 € |
| 3 | Abkleben und Abdecken | pauschal | – | 60,00 € |
| 4 | Material (Farbe, Abdeckfolie, Tape) | pauschal | – | 85,00 € |
Verwendungszweck: RE-2026-0018
Was nicht auf die Rechnung darf
- USt-Betrag ausweisen – auch nicht „0,00 € USt" oder „0%". Sobald du einen USt-Betrag schreibst, schuldest du ihn dem Finanzamt nach §14c UStG.
- Steuersatz nennen – kein „zzgl. 0% MwSt." Das impliziert einen Steuerausweis.
- Brutto und Netto separat ausweisen – da keine USt, gibt es keinen Unterschied. Der Rechnungsbetrag ist gleichzeitig Netto und Brutto.
Was passiert wenn ich die Grenze überschreite?
Wenn dein Umsatz im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze überschreitet, musst du ab der Rechnung, die diese Grenze überschreitet, Umsatzsteuer ausweisen – nicht erst ab dem nächsten Jahr.
- Ab der nächsten Rechnung 19% (oder 7%) USt ausweisen
- Finanzamt informieren – Ummeldung zur Regelbesteuerung
- Voranmeldung einreichen (monatlich im ersten Jahr)
- Vorsteuer kannst du ab sofort geltend machen
E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer
E-Rechnungen empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 – auch für Kleinunternehmer. Du musst ZUGFeRD-Rechnungen von Lieferanten empfangen können.
E-Rechnungen ausstellen: Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, solange sie unter der Umsatzgrenze bleiben.
→ Vollständiger Ratgeber zur E-RechnungspflichtHäufige Fragen
§19 UStG · §14 UStG · §14c UStG · Jahressteuergesetz 2024 (neue Umsatzgrenzen ab 2025)
Stand: Mai 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.